Die soziale Sicherung umfasst in Deutschland im Wesentlichen sechs Versicherungen, die verschiedene Lebensrisiken abdecken: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Altersvorsorge/Rente, Berufsunfallfolgen, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit.  

Bildende Künstler*innen arbeiten in der Regel als Selbstständige. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist auch für Selbstständige eine Pflichtversicherung, die Altersvorsorge (Rentenversicherung) zurzeit noch nicht, eine diesbezügliche Vorsorgepflicht ist allerdings konkret in der Diskussion. Eine Absicherung für Folgen von Berufsunfällen bzw. Berufsunfähigkeit müssen Selbstständige freiwillig versichern.   

Künstler*innen müssen sich, laut Gesetz, über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichern, allerdings nur dann, wenn sie ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von über 3.900 Euro im Jahr erreichen können. Für Berufsanfänger*innen gilt dies erst nach drei Jahren der Ausübung ihres Berufes.  

Krankenversicherung (Pflicht): Hierüber werden Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, Medikamente, mit Einschränkungen Zahnersatz, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kosten für Reha-Maßnahmen abgedeckt.  

Pflegeversicherung (Pflicht): Sie soll das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit z. B. im Alter absichern.  

Altersvorsorge  (Pflicht nur für KSK-Versicherte): Sie soll gewährleisten, dass auch nach Beendigung des Berufslebens der Lebensunterhalt gesichert ist. Künstler*innen, die Mitglied der Künstlersozialkasse sind, sind automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Diejenigen, die nicht über die KSK rentenversichert sind, können entweder freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eine private Vorsorge treffen, was allerdings für viele zu kostspielig ist. In Diskussion ist eine verpflichtende Einbeziehung der bislang nicht rentenversicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung zur Vermeidung von Altersarmut. 

Berufsunfallversicherung (i. d. R. freiwillig): Bei einer freiwilligen Versicherung in einer Berufsgenossenschaft (für Bildende Künstler*innen ist dies üblicherweise die Verwaltungsberufsgenossenschaft – VBG) leistet diese Unterstützung nach Arbeitsunfällen und zahlt Renten bei Arbeitsunfähigkeit nach Berufsunfällen oder wegen Berufskrankheiten.   

Arbeitslosenversicherung (freiwillig): Sie übernimmt in Zeiten von Arbeitslosigkeit für einen befristeten Zeitraum einen Anteil am Verdienstausfall. Selbstständige können sich (unter gewissen Umständen) hier nur freiwillig versichern; dies ist nur innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit möglich.   

Erwerbsunfähigkeitsversicherung (freiwillig): Sie soll bei geminderter oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit ein Einkommen sichern.