Künstlerinnen und Künstlern haben Zugang zu verschiedenen Sozialversichungsystemen und -einrichtungen.

- Die Künstlersozialkasse (KSK) ist hier als wichtigste Errungenschaften für alle Kunstsparten zu nennen. Sie besteht seit 1983.

- Wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch, können bedürftige Künstlerinnen und Künstler auch Arbeitslosengeld II beziehen.

- Aus Mitteln der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wird die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gespeist. Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich in einer Notlage befinden, können hier Unterstützung erhalten.

- Zur Absicherung von Schäden durch Arbeitsunfälle wurden bereits im vergangenen Jahrhundert die sgn. Berufsgenossenschaften gegründet. Diese gesetzliche Unfallversicherung ist kein Bestandteil der Künstlersozialversicherung. Üblicherweise können sich Künstlerinnen und Künstler hier freiwillig versichern. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierbearbeitung definiert hingegen für Grafiker und Fotografen die Versicherungspflicht.

- Der BBK hat mit Unternehmen der Versicherungswirtschaft einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Er verschafft den Mitgliedern des BBK Zutritt zu günstigen Angeboten z.B. zur Berufshaftpflicht und zur Alterssicherung.