Jede Künstlerin und jeder Künstler kann Mitglied im BBK werden. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium im Fach Bildende Kunst an einer anerkannten Kunsthochschule oder Akademie. Oder dann, wenn sie oder er eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit nachweisen kann.

Durch ihre Mitgliedschaft unterstützen Künstlerinnen und Künstler die Idee einer Solidargemeinschaft, die bundesweit Lobbyarbeit betreibt für die Kunst und für die, die sie machen.

Der BBK ist parteipolitisch unabhängig und vertritt die Interessen seiner Mitglieder, der BBK-Landesverbände. Damit repräsentiert er 10.000 bildende Künstlerinnen und Künstler auf Bundesebene.

Der BBK ist in Gremien und Organisationen präsent, um politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler tangieren, zu beobachten und ggf. zu verändern. Im Deutschen Kulturrat, dem Spitzenverband der deutschen Kulturorganisationen, ist der BBK daher ebenso vertreten wie in der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, dem Beirat der Künstlersozialkasse und dem Sachverständigenkreis Kunst-am-Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – um nur einige zu nennen.

Als Sachverständige wurden Vertreter des BBK zu Anhörungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages eingeladen. Seit kurzem ist der BBK auf Bundesebene auch in der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft präsent.

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