02.08.2015 / Kategorie: Pressemitteilung

Zum Schutz von Kulturgut in Deutschland


Seit der Entwurf eines neuen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut in Deutschland öffentlich wurde, tobt in den Medien ein Sturm der Entrüstung: Da wird ein heraufziehendes »massives Galeriesterben« beschworen, Künstlerinnen und Künstler sehen ihre »Existenz bedroht«, Befürchtungen werden laut, das Gesetz »könne zur totalen Kontrolle des Staates über den privaten Kunstbesitz führen«. Die Reaktionen sind vielfältig, oftmals eigennützig, manch berühmte Künstler lassen ihre bereits steuerbegünstigten
Leihgaben aus Museen entfernen und deklarieren ihre Werke damit
kurzerhand gar zu nationalem Kulturgut.
Dass Künstlerinnen und Künstler, dass die Galerien und der Kunsthandel merkantile Interessen haben, ist absolut legitim. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunstverkäufe belastet diesen Markt ebenso wie andere Abgaben und Kosten. Es wäre wünschenswert, würden in diesem Zusammenhang die Finanzminister der Länder, welche letztlich diese Erhöhung durchgewunken haben, ihre Haltung nochmals überdenken und sich der von der Staatsministerin präferierten Lösung der Margenbesteuerung nach französischem Vorbild annehmen. Dass bei der fraglos kritischen Lage der Galeristen und des Kunstmarktes ein Gesetz zur Sicherung von Kulturgut neue Ängste aufziehen, mag auf den ersten Blick verständlich sein, doch ein differenzierter Blick auf die Gesetzesvorlage wäre für alle Beteiligten außerordentlich hilfreich.
Von Beginn an wurde von der Kulturstaatsministerin mehrfach erklärt, dass der Entwurf überarbeitet werden würde, Änderungen wurden bereits angekündigt. Manche Aspekte des Entwurfes der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gilt es ohnehin noch auf den Prüfstand zu stellen, sofern sie den an der Schaffung und Verbreitung von Kulturgütern Beteiligten nachhaltig schaden könnten. Zu klären sind überdies die Kriterien, die schützenswertes Kulturgut definieren, und es ist sicherzustellen, dass trotz der Zuständigkeit der Länder einheitliche Verfahren mit kompetenten Sachverständigen eingeführt werden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt mit diesem Gesetzentwurf eine
EU-Richtlinie um, welche die Rückgabe von geraubten Kunst- und Kulturgütern zu regeln hat. Dass sie im Zuge dieser Umsetzung zugleich auch den Schutz von Kulturgut, der bisher in drei verschiedenen Gesetzen geregelt ist, in einer neuen, aktualisierten Fassung zusammenführt, ist durchaus sinnvoll. Damit passt sich Deutschland der internationalen Rechtslage an, und dies auf der Grundlage einer entsprechenden UNESCO-Konvention von 1970.Doch ein wichtiger Aspekt darf bei der ganzen Debatte nicht vernachlässigt werden: Kunst und Kultur dürfen nicht ausschließlich unter merkantilen Gesichtspunkten wahrgenommen und verhandelt werden. Dies hat die Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« des Bundestages in ihrem Schlussbericht 2007 deutlich formuliert, und die Künstlerverbände BBK und Deutscher Künstlerbund haben seit jeher auf die Notwendigkeit
eines Diskurses über Kunst außerhalb marktorientierter Interessen verwiesen.Wenn die aufgeregte Diskussion über das geplante Kulturgutschutzgesetz
auch dazu führt, die Diskussion über den Wert von Kunst für eine Gesellschaft neu zu beleben, wäre dies ein Sekundäreffekt, den wir Künstlerinnen und Künstler außerordentlich begrüßen würden. Denn wenn Kunstwerke zu reinen Spekulationsobjekten werden, wird Kultur als identitätsstiftende Größe grundsätzlich in Frage gestellt. Dies kann nicht im Interesse einer Kulturnation sein, und dies kann auch nicht im Interesse all derer liegen, die mit der Herstellung und Verbreitung von Kunst befasst sind.Werner SchaubBundesvorsitzender und Sprecher des BundesvorstandesBundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)Frank Michael ZeidlerErster VorsitzenderDeutscher Künstlerbund