18.03.2016 / Kategorie: Pressemitteilung

Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht


Der Anspruch des Entwurfes eines Gesetzes zur Reform desUrhebervertragsrechtes war für eine Kulturnation wie Deutschland angemessen und überfällig: „Urheber und ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können.“Der Referentenentwurf von Herbst letzten Jahres entsprach in den wesentlichen Passagen noch diesem erklärten Ziel.Gestern hat nun das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der von der ursprünglichen Form in wichtigen Punkten abweicht – zum Nachteil derer, die mit ihrer schöpferischen Kraft und Arbeit die Basis dafür legen, dass Deutschland sich als Kulturnation bezeichnen kann.Der Sprecher des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Werner Schaub, stellt dazu fest: Es darf nicht sein, dass durch Eingaben einer Lobby von Nutzern der Arbeit von Kreativen das ursprüngliche Ziel dieses Gesetzes in wesentlichen Punkten nahezu ins Gegenteil verkehrt wird. Nun ist das Parlament gefragt, das bereits Ende 2007 im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“  in einer Handlungsempfehlung (S.267) gefordert hat, „im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste für alle Urheber und ausübenden Künstler“ Regelung zu treffen.Der BBK fordert die Mitglieder aller Fraktionen des Bundestages auf, im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, den Gesetzestext so zu ändern, dass er dem  ursprünglichen Referentenentwurf nahekommt und der Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission des Bundestages  „Kultur in Deutschland“ entspricht.