02.09.2016 / Kategorie: Pressemitteilung

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit' (Karl Valentin)

Stellungnahme des BBK zu den aktuellen Angriffen auf die KSK


Dieser Spruch von Karl Valentin gilt heute scheinbar vor allen Dingen für die deutsche Wirtschaft – falls man einer Analyse der Bürokratiekosten der IW Consult GmbH Köln (Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH, Träger BDA und BDI) glauben möchte. Nach dieser Analyse entstehen den deutschen Unternehmen durch die Zahlung der Künstlersozialabgaben jährliche Bürokratiekosten in Höhe von ca. 142 Mio. €, was einen Aufwand von 0,80 € (seit 14 Tagen auf 1 €) pro KSK-Abgabe von 1 € entspräche. Diese Untersuchung – keine belastbare Studie, eine Repräsentativität wird nicht behauptet – ist im Jahr 2008 durchgeführt worden, und die Zahlen wabern seither durch alle Diskussionen, wenn es um das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geht. Auf welche Weise dieser Bürokratieaufwand berechnet wird, ist im Detail völlig unklar – ganz abgesehen davon, dass die Zahlen auf einer Befragung von 536 Unternehmen basieren, wovon 28 von der Künstlersozialabgabe betroffen waren. Bei einer Anzahl von insgesamt ca. 2,05 Mio. Unternehmen aus der Datenbank der IW Consult GmbH ist das kein wirklich überzeugendes Ergebnis. Diese hohen Kosten sind nicht nachvollziehbar - außer man nähme an, dass die Manager mit den entsprechenden Gehältern den gesamten bürokratischen Aufwand selbst leisten.Warum gerade jetzt – nach der Senkung des Beitragssatzes für 2017 auf 4,8 % – wieder einmal ein Angriff aus der deutschen Wirtschaft auf das KSVG gestartet wird, ist unklar. Es ist keineswegs der erste Angriff – die Abgabepflichtigen scheuen keine Mühen und Kosten, um dieses Gesetz doch noch aushebeln zu können. Auch ist es beachtenswert, wie sorglos mit Informationen und mit Zahlen, die Millionen Euros betreffen, umgegangen wird.Da wird schon mal versucht, den Eindruck zu erwecken, dass es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebe, die, gestützt auf ein Gutachten, das vom Bund der Steuerzahler in Auftrag gegeben wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe verneint. Eine derartige Entscheidung existiert nicht.Dass die Deutsche Rentenversicherung seit 2015 im Zusammenhang mit den Betriebsprüfungen mit großem Erfolg die Künstlersozialabgaben der Arbeitgeber kontrolliert, gefällt der deutschen Wirtschaft gar nicht. Verständlich, wenn man bedenkt, dass durch die Überprüfungen die Einnahmen der KSK plötzlich angestiegen sind. Übrigens werden auch die Künstlerinnen und Künstler von der KSK verschärft überprüft.Die scheinbar neue Idee, dass die Künstlerinnen und Künstler die KSK-Abgaben den Abgabepflichtigen in Rechnung stellen sollen, um sie dann selbst an die KSK abzuführen, sind bereits 2013 ausdiskutiert und nahezu einvernehmlich als nicht praktikabel abgelehnt worden.Die Argumentation, dass es nur in Deutschland eine spezielle soziale Absicherung für Künstlerinnen und Künstler gibt, ist glücklicherweise falsch. Europa- und weltweit gibt es diese Absicherungen, aber alle in unterschiedlichen Vorgehensweisen. In einer Veranstaltung der Internationalen Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK) wird das im November dieses Jahres mit Vertretern der International Artist Association (IAA) und  deutschen Gesprächsteilnehmern in einem Workshop erneut diskutiert werden.Unnötige Bürokratie im Sinne einer effektiven Künstlersozialversicherung abzubauen, war und ist schon immer auch im Interesse der Künstlerinnen und Künstler gelegen, hierüber kann gerne weiterhin gesprochen werden. Es wäre auf jeden Fall einen Versuch wert, denn wie Theodor Heuss meinte: ‚Kultur ist nicht alles – aber ohne Kultur ist alles nichts.‘ Wird das aber wieder einmal dazu genutzt, um die Künstlersozialversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen, trifft dies auf erbitterten Widerstand der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Verbände.