01.11.2017 / Kategorie: Pressemitteilung

BBK–Bundesdelegiertenversammlung wählt neuen Vorstand


Am 28./29. Oktober 2017 trafen sich die Delegierten des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) im Podewil Berlin (Kulturprojekte Berlin gGmbH), um über die Aktivitäten in den vergangenen vier Jahren und die zukünftigen Ziele des BBK zu diskutieren. Zudem stand die Wahl des Bundesvorstands für die nächste Wahlperiode 2017–2021 auf der Tagesordnung. Dabei kam es zu einem Generationswechsel. Das neue Vorstandsteam besteht nun aus den beiden Bundesvorsitzenden Dagmar Schmidt (Niedersachsen) als neue Sprecherin und Werner Schaub (Baden-Württemberg) sowie den Beisitzer/-innen Friederike van Duiven (NRW), Doris Granz (Sachsen), Erhard Kalina (Niedersachsen), Prof. Klaus Nerlich (Thüringen) und Marcel Noack (Sachsen). Werner Schaub, der bisherige Sprecher des BBK-Bundesvorstands, erklärte den Bundesdelegierten vor der Wahl:
Den Übergang der Generationen zu einem neuen Vorstandsteam unterstütze ich mit meinen Erfahrungen gern noch für die Dauer von einem Jahr.
Werner Schaub hat sich Jahrzehnte um den BBK-Bundesverband verdient gemacht und trägt damit ehrenvoll dazu bei, die Kontinuität der politischen Arbeit des BBK zu wahren. Der neue Vorstand des BBK lädt insbesondere die jüngeren Künstlerinnen und Künstler ein, die Kulturpolitik solidarisch mitzugestalten. Die Sprecherin des Bundesverbandes, Dagmar Schmidt, hob die Bedeutung der koordinierten Arbeit der BBK–Landesverbände auf Bundes- und internationaler Ebene hervor: Die Freiheit der Kunst immer wieder einzufordern ist das Rückgrat unserer kulturpolitischen Arbeit. Dafür fordern wir, bei der Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den kulturellen Auftrag zu stärken und Kunst und Kultur als Grundlage und unverzichtbaren Teil der menschlichen Gesellschaft in den Blick zu nehmen.
Werner Schaub appellierte dabei an die politischen Parteien, kulturpolitische Aspekte in die laufenden Koalitionsverhandlungen einzubeziehen. Der BBK setzt sich für bessere soziale und rechtliche Rahmenbedingungen für das künstlerische Schaffen, insbesondere die angemessene Vergütung von professionellen künstlerischen Leistungen, sowie für lebenslange musische Bildung ein; dafür müssen alle zeitgenössischen Kunstformen quer durch alle gesellschaftlichen Lebensbereiche bis in den Alltag – Stichwort Kunst im öffentlichen Raum – gefördert und weiterentwickelt und die Förderstrukturen offen für traditionelle Strömungen wie auch für ganz Neues sein. Aufgaben des Bundesvorstandes