16.02.2018 / Kategorie: Pressemitteilung

BBK-Bundesverband zeichnet Münchner Note mit


Der BBK-Bundesverband als größter Interessenvertreter Bildender Künstlerinnen und Künstler in der Bundesrepublik Deutschland hat die Münchner Note gezeichnet. Es ist das seit Jahren herausragende Thema: Die Sichtbarmachung von Werken Bildender Kunst im Internet ist eine große Chance. Sie ermöglicht globale Verbreitungswege auch für künstlerische Positionen in immer größeren Ausmaßen. Doch einmal im digitalen öffentlichen Raum publiziert, sehen sich Urheber*innen der Gefahr ausgesetzt, das Kopieren ihrer Werke und jede irgendwie geartete Nutzung ihres ideellen Eigentums aus dem Blick zu verlieren. Dies beinhaltet ebenso die Veränderungen und Entstellungen des Werkes bis hin zur Inbesitznahme von Bildideen. So sehen sie sich erst recht nicht in der Lage, eine angemessene Vergütung durchsetzen zu können. Museen, Bibliotheken und Archive fordern dringend notwendige politische Unterstützung zur Sichtbarmachung Ihrer Sammlungsbestände im digitalen Raum. Die Unterzeichnenden der „Münchner Note“ streben einen fairen Ausgleich zwischen dem Interesse der Gesellschaft am Zugang zu Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken und den Rechten der Bildurheberinnen und -urheber an. Ein solcher Ausgleich kann nur gelingen, wenn die Institutionen Rechtssicherheit für die digitale Sichtbarmachung ihrer Bestände erhalten, der Aufwand der Rechteklärung für alle Beteiligten so gering wie möglich ist und die Bildurheberinnen und -urheber eine gerechte Vergütung für die Nutzungen erhalten. Eine gesetzliche Schrankenregelung, die den Museen und Sammlungen eine solche zustimmungsfreie Nutzung ermöglicht, gibt es bislang nur für analoge Ausstellungs- und Bestandskataloge. „Künstlerinnen und Künstler brauchen für ihre Werke die Öffentlichkeit. Zugleich sind sie sich ihrer kulturellen Verpflichtung gegenüber der Zivilgesellschaft bewusst. Jedoch darf das Verbreiten ihrer Werke im digitalen Raum nicht einer kostenlosen Freigabe für jedwede Nutzung gleichkommen. Der Forderung zur Korrektur des Richtlinienrahmens, welcher der Rechtsprechung des EuGH zum Framing zugrunde liegt, kommt so besondere Bedeutung zu.“,
so das Statement von Dagmar Schmidt, Bundesvorsitzende und Sprecherin des BBK-Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler, zur Münchner Note. Die Münchner Note ist ein offenes Dokument. Kultur- und Gedächtnisinstitutionen können sich jederzeit anschließen. Interessenten schicken dazu ihr Logo sowie Namen und Funktion der für ihre Institution unterzeichnenden Person an presse@pinakothek.de. Unter www.pinakothek.de/muenchner-note sind die Münchner Note mit dem aktuellen Stand aller unterzeichnenden Institutionen und weiterführende Informationen abrufbar.