06.09.2019 / Kategorie: Allgemeine Meldung

BBK-Vorschläge zur Umsetzung der DSM-Richtlinie


Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) u. a. Urheber*innenverbände die Gelegenheit zur Unterbreitung von Vorschlägen zur nationalen Umsetzung der im April 2019 beschlossenen EU-Richtlinien zum Urheberrecht eingeräumt. Der BBK-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme zur sog. DSM-Richtlinie den Handlungsbedarf aus Sicht Bildender Künstler*innen benannt. Von besonderer Bedeutung ist ihm dabei die Berücksichtigung dreier Prinzipien:

  • Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten sind ihre jeweiligen Urheber*innen von den Diensteanbietern angemessen und verhältnismäßig zu vergüten.
  • Die Erlaubnis zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sollte vorzugsweise über kollektive Lizenzverfahren geregelt werden.
  • Für die Verhandlung kollektiver Lizenzen und anderer Regelungen zur angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung von Urheber*innen sind die bestehenden Verwertungsgesellschaften, bezüglich des Bereichs der BiIdenden Kunst die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst), maßgeblich einzuschalten.

Der BBK begrüßt besonders, dass laut Protokollerklärung der Bundesregierung zur DSM-Richtlinie im Mittelpunkt ihrer Bemühungen die Künstler*innen, die Urheber*innen, stehen, sowie ihre Feststellung: „Der Schutz kreativer Leistungen im Netz, damit einhergehend auch eine angemessene Vergütung der Kreativen, steht hierbei für die Bundesregierung selbstverständlich nicht infrage.“ Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) bewertet die Verabschiedung der DSM-Richtlinie als Chance für ein Urheber- und Urhebervertragsrecht, das den Herausforderungen des digitalen Zeitalters besser gerecht werden kann. Für Lösungsansätze bedarf es eines intensiven Dialogs aller betroffenen Interessengruppen. Der BBK schließt sich auch den Stellungnahmen der Initiative Urheberrecht und der VG Bild-Kunst an, beides Zusammenschlüsse, in denen der BBK seit ihrer Gründung mitarbeitet.

BBK-Stellungnahme zur DSM-Richtlinie

www.urheber.info

www.bildkunst.de