04.04.2016 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Fachausschuss Kulturerbe zum Kulturgutschutzgesetz


In der konstituierenden Sitzung des Fachausschusses Kulturerbe des Deutschen Kulturrates wurde eine weitere Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (Bundesdrucksache 18/7456) beraten. Grundlage war die frühere Stellungnahme des Kulturrates zum Entwurf des Gesetzes vom 30.9.2015. In der intensiven Diskussion wurde Anpassungsbedarf gesehen. Deshalb wurden entsprechende Formulierungen erarbeitet. Inhaltlich betraf dies z. B. folgende Themen: Internetportal zum Kulturgutschutz, nationales Kulturgut, Eintragung in ein Verzeichnis, genehmigungspflichtige Ausfuhr, Alters- und Wertgrenzen, steuerliche Begünstigung, Eintragungsverfahren, unrechtmäßige Einfuhr, Verbot des Inverkehrbringens und Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringens. Nach einem weiteren Umlaufverfahren im Fachausschuss hat der Sprecherrat hat die überarbeitete Stellungnahme schließlich so kurzfristig beschlossen, dass die Vorschläge rechtzeitig zur Anhörung des Kulturausschusses veröffentlicht werden konnten und hoffentlich in das Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ist auf der Internetseite des Deutschen Kulturrats aufrufbar.

An der Sitzung nahm für den Kunstrat/BBK Erhard Kalina teil.