04.04.2016 / Kategorie: Allgemeine Meldung

KSK-Beiratssitzung


Nach den Regularien wurde von Frau Dr. Waßen, Richterin des zuständigen dritten Senats des Bundessozialgerichts ein Vortrag über die Künstlersozialkasse (KSK) gehalten, der für Nicht-KSK-Beiratsmitglieder sicher informativ gewesen wäre. Anschließend berichtete ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von der erfolgreichen Umsetzung des KSA-Stabilisierungsgesetzes, das von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Dt. Rentenversicherung Bund, KSK und BMAS in sehr konstruktiver Weise erarbeitet worden war. Dadurch sei die Zahl der Selbstmeldungen gestiegen, es gebe höhere Abgabe-Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro, wodurch vermutlich auch für das Jahr 2017 ein stabiler Abgabesatz erreicht werden kann. Über aktuelle sozialpolitische Themen wurde ebenfalls berichtet: so z. B. über die Rahmenfrist-Verlängerung ALG I (Verlängerung der Sonderregelung bis 31.7.2018), das Problem der Scheinselbstständigkeit (Referentenentwurf in Abstimmung) und die solidarische Lebensleistungsrente (Realisierung im Koalitionsvertrag vorgesehen). Außerdem wurden die voraussichtlichen Termine für die Neubesetzung des Beirats von 2017–2020 mitgeteilt: Im April/Mai 2016 erfolgt die Vorabstimmung mit der KSK, bis Dezember 2016 werden die Berufungsschreiben versandt. Am 14. Juni 2016 wird eine Veranstaltung „Zukunftswerkstatt KSK“ in der Bildhauerwerkstatt des bbk berlin durchgeführt. In vier Themenblöcken (Bühne/Selbstständigkeit, Design/Werbung, Kultur und Politik im Gespräch und Digitalisierung, Publizistik und Musik) soll die „Entwicklung in der Kultur und Kreativbranche“ besprochen werden. Anschließend wurde noch über diverse Gerichtsurteile zum KSVG informiert und über ein notwendiges Verwaltungsmodell in der KSK berichtet. An dieser Sitzung nahm Annemarie Helmer-Heichele als Vertreterin des Bereichs Bildende Kunst teil.