27.05.2016 / Kategorie: Allgemeine Meldung

VG Bild-Kunst: Vorstandssitzung


Im Haus der Kulturverbände tagte der Vorstand der VG Bild-Kunst, um darüber zu beraten, wie mit dem sog. Vogel-Urteil umzugehen sei. Im Verfahren von Herrn Vogel gegen die VG Wort hatte sich das oberste deutsche Gericht dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen, Verleger seien keine Urheber, daher dürften sie nicht in den Verteilungsplänen von Urheberrechtsgesellschaften berücksichtigt werden. Der Vorstand der VG Bild-Kunst wird daher dem Verwaltungsrat und der Mitgliederversammlung am 2. Juli entsprechende Lösungsmöglichkeiten vorstellen und vorschlagen, im Dezember eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, auf der die Verteilungspläne dann beschlossen werden können, wenn alle juristischen Fragen geklärt sind. Als Mitglied des Vorstandes der VG Bild-Kunst nahm Werner Schaub an dieser Sitzung teil.