31.08.2016 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Beiratssitzung Künstlersozialkasse


Nach den Regularien wurde von den Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein aktueller Bericht erstattet:

·         Die Senkung der KSK-Abgabe für 2017 auf 4,8 % (von bisher 5,2 %) ist inzwischen offiziell bestätigt worden.

·         Die Veranstaltung „Zukunftswerkstatt der Künstlersozialversicherung“ vom 14. Juni 2016 wird vom Ministerium als großer Erfolg gesehen, allerdings nur als 1. Ansatz, dem weitere Veranstaltungen mit gleicher Intention folgen müssen. Zukunftsfragen wie Digitalisierung und unterschiedliche Erwerbsformen sind angedachte Themen.

·         Bis zum Ende der Legislaturperiode soll ein Gesamtkonzept zur Rente erarbeitet werden. Dabei ist an eine Lebensleistungsrente, eine Alterssicherung für Selbständige (also auch Künstler*innen) und an ein Flexi-Renten-Gesetz gedacht. Damit soll der Übergang in die Rentenphase flexibel geregelt werden.

Danach wurde von der Vertreterin der Deutschen Rentenversicherung über die Ergebnisse der Betriebsprüfungen berichtet. Bis zum 01.07.2016 fanden insgesamt 230.000 Überprüfungen statt, im ganzen Jahr werden ca. 800.000 Betriebe überprüft, was zusätzlich ungefähr 13 Mio. € an KSK-Einnahmen bedeutet.Der Tonkünstlerverband hat einen Vorschlag erarbeitet, wie durch Bildungsgutscheine letztendlich der Altersarmut entgegengewirkt werden könnte. Dieser Vorschlag muss noch genau definiert werden. Das entsprechende Papier wird dann an alle Beiratsmitglieder versandt.Der Haushaltsplan der KSK wurde einstimmig, ohne Beanstandungen, angenommen.Der Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat einen weiteren Vorschlag zum Thema Bürokratieabbau bei der Erhebung der KSK-Abgabe erarbeitet, dem sich eine intensive Diskussion der Beiratsmitglieder anschloss. Am Ende konnte man sich darauf einigen, dass eine entsprechende AG gebildet werden soll.Aus der KSK-Verwaltung wurde berichtet, dass es einen neuen Internet-Auftritt unter alter Adresse von der KSK gibt. Sowohl der Bericht von der Verwerter-Abteilung als auch der von der Versicherten-Abteilung mussten aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung vertagt werden.
Aktuelle Rechtsprechung gab es als Tischvorlage. Hieraus ist für uns folgendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSozG) vom 18.02.2016 wichtig (AZ B 3KS 1/15 R): Es ging um die Frage, ob der Bezug von Sitzungsgeldern, Aufwandsentschädigungen und der Ersatz für Verdienstausfall zur Beendigung der Kranken- und Pflegeversicherung in der KSK führt. Das BSozG hat dies verneint, da Verdienstausfall-Entschädigungen – anders als Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder – dem Arbeitseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit zuzurechnen und entsprechend der KSK zu melden sind.
Für den BBK bzw. für den Bereich Bildende Kunst nahm Annemarie Helmer-Heichele an dieser Sitzung teil.