16.04.2018 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Kopiervergütung Kunstpräsentation


Ab sofort können unsere Kolleginnen und Kollegen, sofern sie Mitglied in der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst sind, die Ausstellungen melden, an denen sie 2016 und 2017 beteiligt waren. Die für die Meldungen vorgesehenen Formulare und entsprechende Informationen sind auf der Internetseite der VG Bild-Kunst zu finden unter www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/meldungen/meldeverfahren-bg-i.html Einsendeschluss für die Meldungen ist, nach erneuter Fristverlängerung, der 31. August 2018. Danach wird die Arbeitsebene der VG Bild-Kunst alle eingegangenen Meldungen bearbeiten und errechnen, wie viel an die einzelnen Mitglieder der BG I ausgeschüttet werden kann, was ja von der Anzahl der Meldungen abhängt.