04.05.2009 / Kategorie: Pressemitteilung

Grundgesetz bleibt ohne Kultur – vorläufig


Grundgesetz bleibt ohne Kultur – vorläufigZum Scheitern des Antrags, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern,
erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und
Künstler, Werner Schaub:
Am Vormittag des 22. April 2009 hatte bereits der Rechtsausschuss des
Bundestages den Antrag der FDP abgelehnt, Kultur als Staatsziel ins
Grundgesetz aufzunehmen. Am Nachmittag dann im Kulturausschuss wiederholt
sich die Prozedur: FDP, LINKE und GRÜNE stimmten dafür, die Regierungsparteien
CDU und SPD blockierten mit ihrer Mehrheit. Dass Frau Connemann
(CDU) und Frau Griefahn (SPD) diesen Antrag ablehnten, war schon deshalb
befremdlich, weil beide als Mitglieder der Enquete-Kommission des Bundestages
in diesem Gremium vehement dafür eingetreten waren, Kultur als Staatsziel im
Grundgesetz zu verankern. Entsprechend mühsam waren deren Erklärungen,
warum sie dem FDP-Antrag nicht zustimmen mochten: Für die CDU gab es
Fraktionszwang, für die SPD den daraus folgenden Koalitionszwang - kurz
gesagt. Staatsminister Neumann setzte den Schlusspunkt unter die quälenden
Rechfertigungsversuche: Im September werde der Bundestag neu gewählt. In
den Koalitionsverhandlungen – zwischen wem auch immer – seien dann die
entsprechenden Abgeordneten aufgerufen, bereits dort den Antrag der FDP
wieder ins Gespräch zu bringen.Ein guter Vorschlag.Der BBK wird die Koalitionäre zu gegebener Zeit daran erinnern.