10.08.2018 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Cordoba-Urteil des EuGH bestätigt Urheberrechte im Internet


Auch wenn ein Foto mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website im Internet frei zugänglich ist, kann es nicht ohne neue Zustimmung des Fotografen auf einer anderen Website veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden (Az. C-161/17).

Eine Schülerin hatte für ein Referat ein Foto der spanischen Stadt Cordoba verwendet, das sie berechtigterweise von einem Reiseportal heruntergeladen hatte, wo es mit Einverständnis des Fotografen und ohne besondere Schutzmaßnahmen „ins Internet“ gestellt und damit, juristisch gesprochen, „öffentlich zugänglich gemacht“ worden war. Die Schule hatte dann aber das Referat einschließlich des Cordoba-Fotos auf ihre Website gestellt und es damit ein weiteres Mal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, allerdings, ohne eine Erlaubnis einzuholen. Als der Fotograf sich meldete und ein Honorar von 400 € verlangte, weigerte sich der Schulträger, das Land Nordrhein-Westfalen, den Betrag zu zahlen, unter anderem unter Hinweis darauf, dass das Foto (ursprünglich) für Unterrichtszwecke verwendet worden war.

Das Urteil analysiert der Sprecher der Initiative Urheberrecht, Prof. Dr. Gerhard Pfennig,hier (Link zum pdf)