09.01.2019 / Kategorie: Allgemeine Meldung

Freiwillige Krankenversicherung: Mindestbeitrag gesenkt!


Wer nicht über die KSK krankenversichert sein kann und sich deshalb freiwillig krankenversichert, wird seit 1.1.2019 dank des Versichertenentlastungsgesetz weiter entlastet. In diesem Jahr liegt für Freiberufler*innen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern wollen, der Bemessungsbetrag bei 1.083,33 €. Damit sinkt der Krankenkassenbeitrag auf 156 € monatlich. In der Vergangenheit war ein fiktives Einkommen von 2.284 € zugrunde gelegt worden, der Krankenkassenbeitrag fiel entsprechend aus und war für viele nicht bezahlbar. Im vergangenen Jahr lag er auch noch bei 1.142 €. Künstlerinnen und Künstler können z. B. dann nicht über die Künstlersozialkasse krankenversichert sein, wenn ihr jährlicher Gewinn aus künstlerischer Tätigkeit den Betrag von 3.900,- € nicht übersteigt (von Ausnahmen abgesehen, z. B. für Berufsanfänger). Weiterführende Informationen: www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html