11.02.2010 / Kategorie: Pressemitteilung

Hausaufgabe für die Bundesregierung: Kulturelle Bildung!


Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz IV-Regelsätze hat sich der Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Werner Schaub, heute mit folgendem Offenen Brief an Bildungsministerin Schavan gewandt:„Sehr geehrte Frau Ministerin, der BBK begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem klargestellt wird: Zur Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz gehört auch – und ganz besonders für Kinder – die umfassende Teilhabe an Bildung und Kultur. Solange die Länder nicht gewährleisten, dass alle Kinder und Jugendlichen in einer Weise an schulischer und außerschulischer Bildung teilhaben können, die ihrer Entwicklung in angemessener Weise entspricht, hat der Bund hierfür eine Bringschuld zu erfüllen.Dabei geht es keineswegs lediglich um die Anhebung von Regelsätzen, sondern um die Schaffung einer flächendeckenden Infrastruktur für kulturelle Bildung. Wenn die Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag ernst nimmt, sollte sie die Gelegenheit jetzt ergreifen.Die breit gefächerte Kulturszene in Deutschland bietet die Chance, mit der Umsetzung dieser Aufgabe so bald wie möglich zu beginnen.Was den Teil-Bereich der ästhetischen Erziehung betrifft, so hat die BBK-Studie „WOW – Kunst für Kids“ (2008) gezeigt, dass die Voraussetzungen dazu gegeben sind.Der Bundesverband bildender Künstlerinnen und Künstler ist bereit und in der Lage, seine Organisationsstruktur dafür zur Verfügung zu stellen.“