07.12.2021 / Kategorie: Allgemeine Meldung

VG Bild-Kunst: Neuer Verteilungsplan beschlossen


In der Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst am 4. Dezember 2021 wurde eine Reform des Verteilungsplans beschlossen, die viele positive Auswirkungen für die Mitglieder der VG Bild-Kunst hat. Meldungen wurden vereinfacht und näher an die hybride Berufsrealität vieler Bildender Künstler:innen gebracht. Die wichtigsten Punkte der geplanten Reform sind:

  • Jedem Mitglied der Berufsgruppe I (Kunst) und der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design) stehen alle Meldeformate offen. Somit können Urheber:innen alle Werkarten melden, egal ob künstlerische oder solche der angewandten Kunst.
  • Alle Werkarten (Kunst, Foto, Illustration etc.) sind gleichwertig.
  • Komplizierte Regeln zum Ausschluss von gleichzeitiger Einzelbild- und Honorarmeldung entfallen.
  • Honorare, Einzelbilder und Werkpräsentationen können in allen Werkarten gemeldet werden.
  • Buchmeldungen für Mitglieder der BG I (Bildende Kunst) sind wieder möglich.
  • Werkpräsentationen sind nun auch für alle Mitglieder der BG II (Fotografie, Illustration, Design) möglich, auch ohne eine Doppelmitgliedschaft in BG I und BG II.

Jetzt (kostenlos) Mitglied der VG Bild-Kunst werden

Professionelle Bildende Künstler:innen können unkompliziert und kostenlos Mitglied werden. Als Verwertungsgesellschaft nimmt die VG Bild-Kunst alle Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die Künstler:innen selbst aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht wahrnehmen können. Die Mitgliedschaft lohnt sich schon bei Berufsanfänger:innen. Sie profitieren von der rechtlichen Fachkompetenz und Verhandlungsstärke der VG-Bild-Kunst gegenüber den „Großen“ der Branche, wie z.B. der Geräteindustrie und den Plattformen.

www.bildkunst.de