16.09.2022 / Kategorie: Pressemitteilung

Bildende Kunst muss gesehen werden.


Zeitgenössisches künstlerisches Arbeiten ist abhängig von der kontinuierlichen Sichtbarkeit von historischer und zeitgenössischer Kunst sowohl in Sammlungen und Museen als auch im Internet. Der Bundesverband der Künstlerinnen und Künstler (BBK) begrüßt eine Regelung für vergriffene Werke, die Handlungssicherheit für die Institutionen schafft, indem die Lizenzierung für Museen und Sammlungen erleichtert wird.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Nutzung nicht verfügbarer Werke schafft jedoch eine nicht nachvollziehbare Einschränkung ausgerechnet für Bildende Kunst. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung des § 3 der Verordnung.

„In Sammlungen und Museen muss historische und zeitgenössische Kunst sichtbar sein. Die Einrichtungen müssen damit arbeiten, forschen und öffentlich machen. Kunst in überraschenden, neuen Kontexten eröffnet neue Perspektiven,“ sagen die Bundesvorsitzenden Dagmar Schmidt und Marcel Noack. „Diese Chance darf durch komplizierte, intransparente Lizenzierungen nicht vergeben werden.“