18.12.2008 / Kategorie: Pressemitteilung

Künstlernamen zurück im Ausweis


Zur heutigen Entscheidung des Bundestages, den Eintrag von Künstlernamen in Ausweisen wieder zu ermöglichen, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen (BBK), Werner Schaub: Der BBK begrüßt die Entscheidung, Künstlernamen wieder einen Platz in Ausweisen einzuräumen. Künstlernamen sind Ausdruck der Identität und des Images von Künstlerinnen und Künstlern nicht nur im Kunstbetrieb, sondern im gesamten Rechts- Geschäfts- und Reiseverkehr.Es ist gut, dass die Bundesregierung  die zahlreichen Proteste von Künstlerinnen und Künstlern ernst genommen und ihre Fehlentscheidung aus dem Jahr 2007 rückgängig gemacht hat: Die damalige Streichung der Künstlernamen aus den Ausweisen hatte zu erheblichen rechtlichen Problemen für viele Künstlerinnen und Künstler geführt.Der Versuch des Bundesrates, die nun Gesetz gewordene Einsicht der Bundesregierung wieder zu torpedieren, ist gescheitert – nicht zuletzt dank der Aufmerksamkeit von Künstlerverbänden wie des BBK.