29.10.2012 / Kategorie: Pressemitteilung

Entlastung des Kunsthandels beschlossen


Gespräche mit BKM und BMF zeigen WirkungDer Deutsche Bundestag hat am 25.10.2012 das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Damit wurden notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union verabschiedet, insbesondere die Besteuerung von „Kunstgegenständen“.Die betroffenen Berufsgruppen, allen voran der Kunsthandel und die bildenden
Künstlerinnen und Künstler, hatten sich gegen diese Anpassung gewehrt, da
insbesondere Kunsthandel und Kunstmarkt Benachteiligungen gegenüber dem
Kunsthandel des europäischen Auslands erwarteten.Mit diesem Jahressteuergesetz wurde nun Folgendes festgelegt: Für Direktverkäufe, z. B. aus dem Atelier bleibt die Umsatzsteuer für Künstlerinnen und Künstler wie bisher bei 7 %. Für den Kunsthandel wird ab 2014 eine Pauschalmargenbesteuerung von 30 % eingeführt – ähnlich der Regelung wie sie bereits in Frankreich praktiziert wird. Allerdings gilt für den Umstellungszeitraum im Jahr 2013 für den Kunsthandel weiterhin der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler begrüßt die Einführung dieser Pauschalmarge für den Kunsthandel ausdrücklich.Der Sprecher des BBK-Bundesvorstandes, Werner Schaub, betonte: „Die Anpassung an die Gesetzgebung der Europäische Union hätte dazu führen können, dass dem Kunstmarkt in Deutschland schwerer Schaden zugefügt worden wäre.
Die in den zurückliegenden Monaten geführten intensiven und vertrauensvollen
Gespräche mit dem BKM und dem Bundesministerium der Finanzen haben jetzt
eine Lösung hervorgebracht, mit der man gut leben kann. Es bleibt zu hoffen,
dass zukünftig auch künstlerische Siebdrucke und künstlerische Fotografie, mit
einer maximalen Auflagenhöhe von 30 Exemplaren, mit dem ermäßigten Steuersatz abgerechnet werden können, wie dies bei den vorangegangenen Gesprächen in Aussicht gestellt war.“