20.12.2007 / Kategorie: Pressemitteilung

Künstlersozialversicherung steht nicht zur Disposition!


Künstlersozialversicherung steht nicht zur Disposition!
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler wendet sich energisch gegen
Bestrebungen einiger mittelständischer Unternehmen, die die Abschaffung der
Künstlersozialkasse zum Ziel haben.Im Einvernehmen mit allen Interessengruppen, insbesondere den Abgabepflichtigen, die
auch die Initiatoren waren, war in der Vergangenheit beschlossen worden, die
Abgabepflicht von Unternehmen zu prüfen, auch um die Beitragslast auf mehr Schultern
zu verteilen.Jetzt wo erkennbar wird, dass einige Unternehmen ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht an
die KSK nicht nachgekommen sind, wird spontan die Forderung erhoben, die KSK
abzuschaffen.Dabei hatte doch gerade erst die Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“ des
Deutschen Bundestages einmütig – parteiübergreifend - festgestellt, das es zum
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) keine Alternative gibt.Die Künstlersozialversicherung ist gesellschaftlicher Konsens in Deutschland!
Die Argumente der Mittelständler greifen zu kurz – denn die Künstlersozialversicherung
ist unverzichtbar, darin sind sich eigentlich alle einig:
- für die Künstlerinnen und Künstler, weil sich deren Einkommen aus freiberuflicher
Tätigkeit ohnehin am unteren Rand der Einkommensskala bewegt, obwohl sie diejenigen
sind, die die zeitgenössische Kultur produzieren,
- für den Mittelstand, weil jede andere Versicherung für Kreative die Auftraggeber viel
teuerer käme, denn der Bund zahlt beispielsweise jetzt 40% des Arbeitgeberanteils (d.h.
20% der gesamten Leistung).Alle Beteiligten sollten sich vielleicht noch einmal an einen Tisch setzen, dann werden
sich die Aufgeregtheiten einiger Mittelständler schnell in Luft auflösen.