Kategorie: Informationen

30.10.2019

Keine Umsatzsteuer auf (kulturelle) Bildung!

Bisher sind Bildungsveranstaltungen – zum Beispiel Kurse der Volkshochschulen oder von anderen Bildungsträgern – von der Umsatzsteuer befreit. Die Bundesregierung will das jetzt offenkundig ändern. Weiterbildung soll nur noch dann umsatzsteuerfrei sein, wenn sie der beruflichen Bildung dient. Dagegen richtet sich eine Petition.


In der Folge könnten z. B. Mal- und Textilkurse oder Seminare zur Gesundheitsförderung teurer werden. Menschen mit wenig Einkommen würden so von Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Und in Zeiten von gesellschaftlicher Spaltung und erstarkendem Rechtsextremismus würden auch Angebote der politischen Bildung mehr kosten – und vermutlich entsprechend weniger nachgefragt. Hier steuert die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf in eine völlig falsche Richtung! Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sind daher aufgefordert, die geplante Neufassung des § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz zurückzunehmen. Bildung ist keine Ware und muss daher mehrwertsteuerfrei bleiben! Campact hat eine Kampagne gestartet und eine Petition zur Unterzeichnung veröffentlicht.