Kategorie: Informationen

20.12.2019

Anhebung der Verpflegungspauschalen

Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung konnten bisher ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 12 Euro berücksichtigt werden; bei mehr als 24 Stunden waren es 24 Euro. Ab 2020 erfolgt eine Anhebung beider Pauschalen: bei mehr als achtstündiger Abwesenheit auf 14 Euro und bei 24-stündiger Abwesenheit auf 28 Euro.


Der Betrag kann vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit kann ab dem 1. Januar 2020 eine Pauschale von jeweils 14 Euro (statt bisher 12 Euro) angesetzt werden.