Kategorie: Informationen

31.01.2020

Rechtliches:
Neue Regelungen zum Jahresanfang 2020

Anhebung der Kleinunternehmergrenze, Anhebung der Verpflegungspauschalen, Künstlersozialabgabe und Mindestlohn – hier sind die Neuregelungen in Kürze.


Kleinunternehmergrenze: Eine Umsatzsteuererhebung ist nicht relevant, wenn der Umsatz des vorausgegangenen Jahres bei max. 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird. Die Regelung kann auch für gemeinnützige Vereine von Bedeutung sein.
>>>    InformationenVerpflegungspauschalen: Seit Januar gelten höhere zu berücksichtigende Pauschalen für auswärtige Tätigkeiten: bei mehr als achtstündiger Abwesenheit 14 Euro und bei 24-stündiger Abwesenheit 28 Euro. Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit können jeweils 14 Euro geltend gemacht werden.
>>>    InformationenKünstlersozialabgabe: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt weiterhin 4,2 % aller im Kalenderjahr gezahlten Honorare für künstlerische und publizistische Leistunge.
>>>    InformationenMindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab Januar bei 9,35 Euro pro Stunde. In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2018 ohne Einschränkungen.
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