Kategorie: Informationen

28.05.2018

DSGVO: Auslegung bleibt abzuwarten

Wirklich niemand konnte in den letzten Wochen diesem Thema entgehen, die Email-Accounts füllten sich entweder mit Bitten um Einwilligungen aller Art oder Hinweisen, man müsse nichts unternehmen, wenn man weiterhin Informationen wolle. Letztlich werden wohl in ein paar Jahren die Gerichte entscheiden, wie welche Regelung der DSGVO auszulegen ist. Der BBK-Bundesverband hat Informationen zum Thema für BBK-Verbände und Künstler*innen zusammengestellt:


https://www.bbk-bundesverband.de/ueber-uns/aktuelles/informationen-zur-dsgvo/