Kategorie: Informationen

27.01.2019

Entlastung: Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse halbiert

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Versichertenentlastungsgesetz in Kraft. Selbständige mit geringem Einkommen werden hinsichtlich ihres Krankenkassenbeitrags dadurch deutlich entlastet.


Künstler*innen können sich nicht über die Künstlersozialkasse krankenversichern, wenn das jährliche Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit geringer als 3.901 Euro beträgt (Ausnahmeregelungen bestehen z.B. bei Berufsanfänger*innen). Wer sich als Freiberufler*in in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollte, dem wurde in der Vergangenheit ein fiktives monatliches Einkommen von ca. 2.284 Euro unterstellt. Der auf dieser Grundlage berechnete Beitrag an die Krankenkasse fiel entsprechend hoch aus. Im zurückliegenden Jahr sank der Bemessungsbetrag bereits auf monatlich 1.142 Euro; in 2019 sinkt das fiktive Einkommen noch einmal auf jetzt 1.083,33 Euro. Der Krankenkassenbeitrag verringert sich infolgedessen auf ca. 156 Euro monatlich. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.