Kategorie: Informationen

27.04.2019

Stiftung Kunstfonds: Ausstellungs- und Publikationsförderung 2020

Die Stiftung Kunstfonds fördert auch im Jahr 2020 wieder Ausstellungen und Publikationen von Organisationen sowie monografische Kataloge Bildender Künstler*innen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2019.


Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kurator*innen können Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte. Monografische Kataloge von Bildenden Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit – neu! – bis zu 8.000 Euro gefördert werden.  Die Online-Anträge müssen bis zum 30. Juni 2019 eingereicht sein; analoge Dokumentationsmaterialien müssen zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen. Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier oder telefonisch unter 0228 33 65 69 14. HINWEIS: Der Bewerbungsschluss für Einzelanträge von Künstler*innen für Stipendien und Projektzuschüsse in 2020 ist der 31. Oktober 2019.