Kategorie: Informationen

27.04.2019

Framing: BGH stärkt Position der Kreativen

Eine Chance zur Korrektur der für Urheber*innen problematischen Rechtsprechung zum Thema Framing erhält der Europäische Gerichtshof durch den BGH – eine Stärkung der Kreativen zum Thema Framing ist nun hoffentlich in Aussicht.


Der Bundesgerichtshof legt die Frage vor, ob die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat.” Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, hatte gegen eine Klausel geklagt, die die VG Bild-Kunst in einem Lizenzvertrag zum Schutz für Urheber*innen gegen Framing verlangt hatte. www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019054.html?nn=10690868www.bildkunst.de