Kategorie: Informationen

31.01.2020

In Kürze: Mit Kunst bauen – Planung und Realisierung

Die im Februar erscheinende BBK-Handreichung Mit Kunst bauen richtet sich an Bauherren der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ebenso wie an Künstler*innen, Planer*innen und Architekt*innen, die im Zuge einer Baumaßnahme Kunstwerke realisieren wollen. Sie bietet Hinweise zu den wichtigsten Regelungen in Bund und Ländern sowie Mustervorlagen, u. a. für einen Kunst-am-Bau-Vertrag.


Die Handreichung soll einen Impuls setzen, Kunst am Bau qualitativ im Sinne des Leitfadens Kunst am Bau des Bundes (2012) und der Richtlinie für Planungswettbewerbe (2013) zu realisieren. Sie enthält Antworten auf folgende Fragen:
Wie wird üblicherweise Kunst am Bau geplant und realisiert?
Wie können Künstler*innen in Baumaßnahmen einbezogen werden?
Wie werden künstlerische Projekte im Rahmen von Baumaßnahmen entwickelt, erfolgreich umgesetzt und kommuniziert?

Im Anhang bietet die Handreichung Mustervorlagen u. a. für einen Kunst am Bau-Vertrag, die Kostenzusammenstellung, Protokolle des Rückfragenkolloquiums und des Preisgerichts.
Links zum Leitfaden Kunst am Bau des Bundes sowie den Richtlinien des Bundes und der Länder stehen auch auf der Webseite bereit.