Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

29.02.2020

Berlin, 6. Februar 2020: Grünes Fachgespräch zur EU-Urheberrechtsreform

Bündnis90/Die Grünen luden zu einem nationalen Fachgespräch zur Umsetzung der DSM-Richtlinie. Kontrovers diskutiert wurde das Gutachten zur Vereinbarkeit der Richtlinie mit geltendem EU-Recht, welches die Fraktion in Auftrag gegeben hatte. Einigkeit bestand darin, dass kreative Leistungen angemessen vergütet werden müssen.


Durch die Veranstaltung mit renommierten Gesprächspartner*innen aus Wirtschaft, Öffentlichem Rundfunk und Kreativen resp. Spitzenverbänden führten Tabea Rößner (Netzpolitik, Verbraucherpolitik) und Erhard Grundl (Kulturpolitik). Nach einer Information zum Inhalt des Gutachtens durch Rößner nahm das erste Panel die Vereinbarkeitsfrage unter die juristische Lupe. Prof. Gerald Spindler, unabhängiger Ersteller des Gutachtens, Universität Göttingen, äußerte große Zweifel ob der Rechtmäßigkeit der DSM-Richtlinie. Prof. Gerhard Pfennig (Initiative Urheberrecht) und Axel Metzger (Humboldt-Universität zu Berlin, Bürgerliches Recht) sehen diese Auslegung skeptisch und verwiesen auf den massiven Handlungsspielraum der einzelnen Länder und auf die erfolgten Prüfungen durch die EU-Rechtsabteilungen. Sie sehen vor allem die Vorteile, welche die DSM-Richtlinie für Urheber*innen mit sich bringt. Plattformen sind demnach verantwortlich für legale Inhalte. Diesen Faden nahmen die Akteure des zweiten Panels auf und bekräftigten: Es bedarf zwingend des Schutzes von kreativen Leistungen. Unisono erklärten alle, dass kreative Leistungen endlich monetarisiert werden müssen. Durch erweiterte Lizensierungen durch Verwertungsgesellschaften könnte dies gewährleistet werden, was Urban Pappi (VG Bild-Kunst) verständlich skizzierte. Bis Mitte nächsten Jahres muss die DSM-Richtlinie in jeweils nationales Recht umgesetzt werden. Marcel Noack