Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

20.03.2018

Beiratssitzung der Künstlersozialkasse (KSK)

Die 73. Sitzung des Beirats der KSK begann mit einer guten Nachricht: Die Verfassungsbeschwerde des Bundes der Steuerzahler, mit der das System der Künstlersozialversicherung im Jahr 2015 erneut angegriffen werden sollte, ist vom Bundesverfassungsgericht krachend abgewiesen worden.


Die 73. Sitzung des Beirats der KSK begann mit einer guten Nachricht: Die Verfassungsbeschwerde des Bundes der Steuerzahler, mit der das System der Künstlersozialversicherung im Jahr 2015 erneut angegriffen werden sollte, ist vom Bundesverfassungsgericht krachend abgewiesen worden. Dies war von Kennern der Rechtsfrage erwartet worden; zu hoffen bleibt, dass der Spruch des Gerichts dazu führt, dass uns derart unqualifizierte Angriffe auf das Gesetz und die soziale Sicherung der Künstler und Publizisten zukünftig erspart bleiben. Flexi-Rente und Bürokratieabbau – das waren die zentralen Themen der Sitzung. Über die Frage, inwieweit die sog. Flexi-Rente für Künstler*innen überhaupt von Vorteil sein kann, wurde u. a. auch auf Basis des Interviews mit dem KSK-Abteilungsleiter Gerhard Suhrenbrock in kultur politik 1-2018 diskutiert. Konsens bestand darin, dass eine Beratung von Versicherten dazu zukünftig nicht nur von den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, sondern möglichst auch von der KSK angeboten werden sollte. Unter dem Stichwort Bürokratieabbau wurden einige Prüfaufträge beschlossen: Untersucht werden soll die Möglichkeit einer pauschalen Abgabenleistung für Großunternehmen, die Einführung einer Bagatellgrenze für kleine Unternehmen – orientiert am wirtschaftlichen Umsatz – und die Erleichterung der Abgabenzahlung für Kultureinrichtungen, die über mehrere Jahre gleichbleibende Beiträge zu leisten haben. Voraussetzung möglicher Änderungen ist aber, dass sie keine negativen Auswirkungen auf den Abgabesatz und das Budget der KSK haben.