Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

05.04.2018

Grundsatzdebatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Berlin, 05.04.2018

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen kulturpolitischen Auftrag – diese Tatsache ist im Fachausschuss Medien des Deutschen Kulturrates unstrittig. Auf welche Weise dieser in Zukunft erfüllt und finanziert werden kann, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen.


Der Fachausschuss, in dem neben Vertreter*innen der Sektionen des Kulturrates, so auch der Dt. Kunstrat mit der Vertreterin des BBK, Friederike van Duiven, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sowie private Sender vertreten sind, diskutiert derzeit den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme grundsätzlicher Art zu diesem Thema.
Konstatiert wurde, dass den Sendeanstalten in einem schleichenden Prozess seitens der Politik sehr vielfältige kulturpolitische Aufgaben übertragen wurden, die sie bis heute über ihre Haushalte zu stemmen haben. Auch wenn die Verschiebung der Programmpräsenz von Kultur in die Spartenkanäle und Spezialsendungen zu beklagen ist, habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehr großen Anteil am kulturellen Leben in unserer Gesellschaft. Deshalb kämpfen alle Kulturvertreter*innen für eine solide Finanzierung. Nicht nachvollziehbar sei angesichts dieser besonderen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die stete Forderung der Politik, die Kosten zu senken, ohne zu beantworten, wer dann die eigentlich programmfremden, kulturpolitischen Aufgaben übernehmen bzw. finanzieren soll. Diese "Scheinheiligkeit" wird ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme werden.