Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

01.08.2018

Urheberrecht im Trilog vertagt!

Berlin, 9. Juli 2018: Ein herber Rückschlag für alle Urheber*innen und Künstler*innen: Die Gegner der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie haben am 5. Juli 2018 die Abstimmungsmehrheit behalten. Eine neue Abstimmung wird im September stattfinden.


Bei der Versammlung der Initiative Urheberrecht im gemeinsamen Berliner Büro der VG WORT und der VG Bild-Kunst berichtete Prof. Dr. Gerhard Pfennig über die Abstimmung des Europäischen Parlamentes über die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie am 5. Juli 2018 in Brüssel. Die Gegner dieser neuen Richtlinien haben die Abstimmungsmehrheit behalten, sodass der Gesetzentwurf nun nicht im Trilog (Parlament, Rat und Präsidentschaft) mit den Spitzen der EU eröffnet werden kann. Hier muss erwähnt werden, dass zahlreiche Befürworter dieser Richtlinie nicht abstimmen konnten, da sie in ihren Landesparlamenten präsent waren. Dies ist ein herber Rückschlag für alle Urheber*innen und Künstler*innen. Eine im EU-Recht verbriefte angemessene beziehungsweise nutzungsbezogene Vergütung ihrer Leistungen ist nicht in Sicht. Im Vorfeld der Abstimmung hatten vor allem die Tech-Giganten massiv auf die Parlamentarier eingewirkt und somit dem Entwurf des Rechtsausschusses entgegenwirkt. Ein kurzfristiger, gemeinsamer Appell der Mitgliedsorganisation der Initiative Urheberrecht verhallte. Diese politische Sachlage wurde in der Versammlung ausführlich diskutiert. Die Initiative möchte eine neue und gezieltere Fokussierung finden, um die Wertschöpfungslücke (Value-Gap) zu schließen. Dafür ist ein Austausch der Einschätzungen vereinbart, die gebündelt in eine neue Stellungnahme einfließen sollen. Eine neue Abstimmung wird wahrscheinlich im September nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden; das Ende… offen. Marcel Noack

Eine Analyse der Vorlage des Rechtsausschusses und Änderungsvorschläge der Initiative Urheberrecht finden sich unter: www.urheber.info Die Resolution der VG Bild-Kunst zur geplanten europäischen Urheberrechts-Richtlinie vom 28. Juli 2018, mit der eine angemessene Vergütung für jede Werk-Nutzung – auch auf Internetplattformen – gefordert wird, ist weiterhin aktuell: http://www.bildkunst.de/urheberrecht/resolution-der-mitgliederversammlung.html