Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

15.10.2018

Berlin, 15. Oktober 2018: Fachausschuss Arbeit und Soziales – Scheinselbständigkeit entgegentreten!

Scheinselbständigkeit kommt im Bereich der Darstellenden Kunst und des Designs häufig vor – weniger im Bereich der Bildenden Kunst. Sie ist allerdings unzulässig. Als zentrales Problem erweist sich hier eine vorhandene Rechtsunsicherheit, die es zu beseitigen gilt.


In einer Stellungnahme des Deutschen Kulturrates, die derzeit der Fachausschuss Arbeit und Soziales vorbereitet, soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, die im Koalitionsvertrag zugesicherte Beschleunigung der Statusfeststellungsverfahren schnell umzusetzen. Die bestehende Praxis, so die Mitglieder des Fachausschusses, gehe letztlich zulasten der Auftragnehmer*innen, die sich vielfach ohnehin in einer schwächeren Position befinden. Annemarie Helmer-Heichele