Kategorie: Informationen

27.01.2019

Ausstellungsvergütung: Nun auch in Hamburg!

Erstmals führt nun auch Hamburg ein Budget für Ausstellungsvergütung ein. Über einen kürzlich beschlossenen Doppelhaushalt wird – neben einer deutlichen Steigerung der Arbeitsstipendien für Bildende Kunst und der Programmförderung für Hamburger Kunstorte – im Jahr 2019 hierfür ein Betrag über 100.000 Euro bereitgestellt, der im Jahr 2020 noch verdoppelt wird. Aus diesen Mitteln können unabhängige, von der Behörde für Kultur und Medien geförderte Kunstorte in Hamburg den bei ihnen ausstellenden Künstler*innen eine Vergütung zahlen.


Bei der Eröffnung der Ausstellung der Bewerber*innen um das Hamburger Arbeitsstipendium im Kunsthaus hat Staatsrätin Jana Schiedek einen Fonds für Ausstellungsvergütungen in Aussicht gestellt: „Durch einen Fonds werden die bisher bestehenden Ansätze von Honorarzahlungen in der Projekt- und Programmförderung deutlich erweitert und es wird eine angemessene Ausstellungsvergütung für all jene Künstlerinnen und Künstler angeboten, die an den derzeit 16 unabhängigen Kunstorten sowie im Kunsthaus, Kunstverein Harburger Bahnhof und Kunstverein in Hamburg ausstellen.“ Zum Vergabeverfahren liegen noch keine Informationen vor. Hamburg würde damit dem Vorbild Berlins folgend endlich auch die künstlerischen Leistungen im Rahmen von Ausstellungen berücksichtigen. Die prekäre finanzielle Situation bei vielen Künstler*innen wird dies kaum ändern. Dennoch kann diese Neuerung zu einem Umdenken beitragen und ein positives Signal für die Bildende Kunst in Hamburg setzen. Auch die Fraktion der Linken fordert einen solchen Fonds, findet aber den Betrag von 500 Tsd. angemessener. Zudem weist man darauf hin, dass nach Jahrzehnten der Stagnation auch die bestehenden Förderbereiche dringend angeglichen werden müssen. Die FDP-Fraktion hatte das Thema der Ausstellungsvergütung schon früher zur Diskussion gestellt. www.bbk-hamburg.dewww.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12063064/hamburg-staerkt-freie-bildende-kunst