Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

03.04.2019

Berlin, 3. April 2019: Koloniales Erinnern und koloniales Vergessen

„Die kulturpolitische Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes“ war das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags im Berliner Paul-Löbe-Haus. Die Sitzung des Kulturausschusses war kurzweilig und hochkarätig besetzt.


Nur wenige Minuten blieben den geladenen Sachverständigen, um ihre Aussagen zu formulieren. Nach den Statements hatten Abgeordnete der Fraktionen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Für die Museen sind die Provenienzforschung, die Digitalisierung und die Rückgabe die Kernpunkte. Sie wünschen sich eine zentrale Onlineplattform, die Abfragen nach Datensätzen möglich macht und Transparenz schafft. Ob Objekte aus kolonialen Kontexten unrechtmäßig angeeignet wurden und an wen diese gegebenenfalls zurückgegeben werden sollen, ist eine Kernfrage. Die Antwort darauf wird oft von der Art des Erwerbs der Objekte abhängig gemacht: War es ein Tausch auf Augenhöhe? Oder kann es diese Augenhöhe gar nicht gegeben haben, da der Kolonialismus generell auf strukturellem Unrecht beruhte und daher keine Rechtssicherheit in den Herkunftsländern bestand? Interessant ist auch der jeweilige nationale gesetzliche Rahmen. Der belgische Gesetzesrahmen erlaubt beispielsweise keine Rückgaben. In Deutschland ist der Kolonialismus nicht als Unrechtssystem anerkannt – im Gegensatz zum NS-System und SED-Regime. Die entsprechende Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag schafft keinen Rechtsanspruch. Aus Sicht der Historikerin Rebekka Habermas prägt die koloniale Vergangenheit unser Geschichtsbild. Spätestens nach dem Ersten Weltkrieg entstand in Deutschland das Narrativ einer beschönigenden Kolonialgeschichte mit dem Bild von sich aufopfernden Missionaren und einer überlegenen europäischen Zivilisation, die Kultur und Fortschritt brachte. Die Europäer „retten, erlösen und entwickeln“. Die französische Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy forderte ungeduldig zum Handeln auf. Sie berichtete von Abwehrmechanismen der Museen und Kunsthistoriker*innen, von gewollter Intransparenz, um Begehrlichkeiten abzuwehren. Ihrer Recherche nach wurden bewusst Begriffe benutzt, die keinen Rückgabeanspruch erwecken. So wurde aus „Restitution“ das neutralere Wort „Transfair“. Sie forderte, dass Inventarlisten unverzüglich veröffentlicht werden – egal in welchem Zustand sich diese befinden. Der allgemein favorisierten zentralen Datensammelstelle „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ stellte sie die Idee vieler unabhängiger Historikerkommissionen entgegen. Denn Museen seien nicht neutral und hätten in der Vergangenheit ein aktives Nichtveröffentlichen betrieben. Das kritische Aufarbeiten des kolonialen Erbes ist ein sehr aktuelles Thema. Wir stehen erst am Anfang eines allgemeineren Bewusstwerdens unserer kolonialen Verstrickungen. Dies zeigt auch die Diskussion um Straßennamen im sogenannten Afrikanischen Viertel in Berlin. Hinzukommen werden Debatten zu den Themen Erinnerungsstätte und Mahnmal. Ein Mitschnitt der Anhörung ist in der Mediathek des Parlamentsfernsehens dauerhaft abrufbar. Doris Granz