Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

16.05.2019

Berlin, 16. Mai 2019: Fachausschuss Arbeit und Soziales

Interessante Ergebnisse einer Studie zu digitalen Verwertungsformen und ihren Auswirkungen auf die Künstlersozialversicherung prägten die erste Runde dieser Sitzung. Weiteres Thema: Einbeziehung von Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, vor allem im Lichte der aktuellen Debatte zur Grundrente.


„Digitale Verwertungsformen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Künstlersozialversicherung” – so lautet der Titel der Studie, die u. a. prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet hat. Untersucht wurde diese Entwicklung für mehrere Teilbereiche der Kulturwirtschaft, leider nicht für die Bildende Kunst. Dennoch sind die Ergebnisse insgesamt interessant: So konnte – entgegen der Erwartungen bzw. Behauptungen mancher – durch die Digitalisierung keine signifikante Zunahme von Selbstvermarktungsprozessen festgestellt werden. Vielmehr wird ein Wertschöpfungswandel konstatiert, in dem die internationalen Plattformen die neuen digitalen Fremdvermarkter sind. Diese können aber, so sie keinen Sitz in Deutschland haben, bislang nicht zur KSK-Abgabe herangezogen werden. Der Lösungsvorschlag der Studienautor*innen: Plattformen mit Sitz im In- oder Ausland werden durch Änderung des § 24 KSVG abgabepflichtig gemacht, wenn sie künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen im Inland öffentlich zugänglich machen. Die prekäre Lage der Solo-Selbstständigen im Hinblick auf die Altersversorgung muss im Kontext der aktuellen Diskussion zur Grundrente thematisiert werden, so die einhellige Meinung. Wie kann es gelingen, den oftmals auch hybriden Erwerbsformen Kreativer auf eine Weise Rechnung zu tragen, dass sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und auch etwas davon haben? Diese und andere Fragestellungen zu dem Thema sollen in den nächsten Sitzungen vertieft werden. Ziel ist es, auch hierzu ein Positionspapier für den Sprecherrat zu erarbeiten. Schließlich wurde Hartmut Karmeier, Vizepräsident des Deutschen Musikrates, einstimmig zum Vorsitzenden des Fachausschusses Arbeit und Soziales (wieder-)gewählt.