Kategorie: Informationen

30.10.2019

Härtefallfonds zur Rentenüberleitung – auch für Bildende Künstler*innen der DDR!

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde ein Härtefallfonds zum Ausgleich von Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche System vereinbart. Hierzu werden aktuell die Rahmenbedingungen beraten. Der BBK-Bundesverband setzt sich dafür ein, dass auch Künstler*innen der ehemaligen DDR einbezogen werden, da ihnen aufgrund besonderer Umstände die Zuerkennung der eigentlich für sie beschlossenen Zusatzversorgung verwehrt blieb.


Auf eine kurzfristige Umfrage des BBK reagierten überraschend viele Künstler*innen und bestätigten, dass sie zu DDR-Zeiten keine Kenntnis darüber erhalten hatten, dass für ihren Berufsstand zum 1. Januar 1989 noch wirksam eine sogenannte Zusatzversorgung beschlossen worden war. Nicht wenige von ihnen hatten nach der Wiedervereinigung erfolglos auf eine Anerkennung dieser Zusatzversorgung geklagt. Der nun in Angriff genommene Härtefallfonds soll solche Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung zumindest ein wenig ausgleichen. Dafür engagiert sich ein Runder Tisch verschiedener Berufsgruppen und informiert auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie zuständige Bundestagsabgeordnete über den Bedarf. Im Interesse der betroffenen Künstler*innen versucht der BBK-Bundesverband, ihre Einbeziehung als Anspruchsberechtigte zu erreichen.