Kategorie: Berichte des Bundesverbandes

18.11.2019

Leipzig, 22. November 2019:
Härtefallfonds anlässlich Ungerechtigkeiten in der Rentenüberleitung

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart, einen Fonds aufzulegen, über den Härten bei der Rentenüberleitung ausgeglichen werden sollen. Über das Ob und Wie berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Der Runde Tisch, zu dem sich die betroffenen Berufsgruppen, darunter auch Bildende Künstler*innen, sowie die Personengruppe der geschiedenen Frauen der DDR zusammengefunden haben, hat zur Ausgestaltung des Fonds Vorschläge unterbreitet.


In der mehrstündigen Beratung in Leipzig informierte der zuständige Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Dr. Schmachtenberg, den Runden Tisch über den Stand der Diskussionen. Der Beratung über Details der Ausgestaltung des Fonds müsse nun zuerst eine Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorausgehen, dass ein solcher Fonds tatsächlich aufgelegt und finanziert wird. Diese Entscheidung über das Ob wird Mitte Dezember erwartet. Im Anschluss daran gilt es dann, Kriterien für die Definition der Härtefälle zu entwickeln. Es wird dann immer noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten sein, damit der Fonds im Bundestag auch tatsächlich beschlossen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Abgeordnete sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene und in möglichst vielen Wahlkreisen mit dem Thema konfrontiert und um Unterstützung gebeten werden.