Kategorie: Informationen

01.07.2020

Corona 3: Bund- und Länderhilfen aktualisiert

Nicht nur der Bund hat Neues beschlossen, auch viele Bundesländer legen neue Programme auf, die auch mittelfristig die Folgen der Corona-Krise abfedern sollen. Hier eine Übersicht über Neuigkeiten.


Bund
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Auch Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind antragsberechtigt. Das branchenübergreifende Zuschuss-Programm hat eine Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020), es stehen max. 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich, Richtlinien werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Baden-Württemberg
Das Land informiert über die Neuauflage der Überbrückungshilfe hier.
Mit dem Programm Kultur Sommer 2020 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 2 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Veranstaltungen oder -reihen, die zwischen dem 17. Juli und dem 30. September 2020 stattfinden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (wie Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur. Die Antragstellung ist bis zum 15. Juli möglich, zur Ausschreibung geht es hier.

Berlin
Der Berliner Senat hat beschlossen, die Soforthilfe IV fortzusetzen. Die Neuauflage richtet sich an Kultur- und Medienunternehmen, im Falle ausbleibender Bundesprogramme auch an solche mit weniger als 10 Beschäftigten. Hierfür werden 30 Mio. Euro für die Monate September bis November 2020 bereitgestellt. Ein Stipendien-Programm, von dem auch Akteure aus der Veranstaltungsbranche profitieren können, wird mit 18 Mio. Euro ausgestattet – in zwei Wellen werden jeweils 1.000 Stipendien à 9.000 Euro für jeweils 6 Monate bereitgestellt. Für künstlerische Projekte im Stadtraum stehen 7 Mio. Euro in 2020 zur Verfügung.
Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa administriert. Hier geht es zur Pressemitteilung.

Brandenburg
Das Kulturministerium verlängert die Antragsfrist für das Mikrostipendien-Programm: Freiberufliche Künstler*innen können bis zum 31. August 2020 ihre Anträge einreichen. Freiberufliche Einzelkünstler*innen können einmalig 1.000 Euro bekommen. Informationen finden sich hier.

Bremen
Das aktuelle Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise des Bremer Senats läuft vom 1. Juni bis 31. August 2020. Beantragt werden kann eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro. Informationen finden sich hier.

Hamburg
Der Hamburger Senat hat im Juni erste Eckpunkte für ein Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramm 2020 (#HKWP2020) erarbeitet. Diese sehen u. a. auch 2.000 Euro Hamburger Neustartprämie für Künstler*innen und Kreative vor. Informationen dazu finden sich hier.

Hessen
Das Land unterstützt freie Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Seit Anfang Juni steht es in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden mit Erstwohnsitz in Hessen offen und wird durch die Hessische Kulturstiftung vergeben. Details dazu finden sich hier.

Nordrhein-Westfalen
Das Überbrückungshilfe-Programm für kleine und mittelständische Unternehmen (auch Solo-Selbständige und selbstständig tätige Künstler*innen) wird abgestimmt. Informationen zur Ausgestaltung des Programms werden hier jeweils aktuell bereitgestellt.
Das Stärkungspaket Kunst und Kultur sieht neben der Unterstützung kultureller Einrichtungen auch ein Stipendien-Programm für Künstler*innen vor. Genaue Informationen liegen noch nicht vor, allgemeine Infos finden sich hier. Der Kulturrat NRW informiert regelmäßig über Aktuelles.

Schleswig-Holstein
Die #KulturhilfeSH wurde im Juni neu aufgelegt. Über einen Projektfonds kann bis zum 31. August 2020 eine Projektförderung bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Künstler*innen und Kulturschaffende, die die Voraussetzungen für den Projektfonds nicht erfüllen, können kleinere Fördersummen aus einem Nothilfefonds erhalten (max. 500 Euro). Die Mittel werden je nach verfügbaren Mitteln aus einem Spendentopf (von Stiftungen und Privatpersonen) ausgezahlt. Informationen finden sich hier.

Thüringen
Die thüringische Landesregierung hat am 5. Juni 2020 Hilfen für Solo-Selbstständige beschlossen. Sie sollen für zwei Monate jeweils bis zu 1.180 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen können. Ab der 2. Juli-Woche soll dies beantragt werden können.