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24.08.2020

Urheberrecht: BBK begrüßt Direktvergütungsanspruch im Entwurf des BMJV

Das Bundesministerium der Justiz (BMJV) hatte viele Verbände um eine Stellungnahme zu seinen Vorschlägen zum seinerzeit heiß diskutieren Art. 17 gebeten. Der BBK-Bundesverband hat die für Bildende Künstler*innen wesentlichen Gesichtspunkte benannt: Er begrüßt den vorgesehenen Vergütungsanspruch und fordert eine Stärkung der Verwertungsgesellschaften sowie ein Verbandsklagerecht auch für Urheber*innen. Im Übrigen hat er sich der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht angeschlossen.


Der BBK begrüßt ausdrücklich die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs in § 7 UrhDaG-DiskE. Diese Regelung trage zur dringend erforderlichen, strukturellen Stärkung der Kreativen bei. Zwingend erforderlich sei es, die Verwertungsgesellschaften in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und ihnen zur besseren Durchsetzung der Urheberansprüche gegen die Diensteanbieter die erweiterte kollektive Rechtewahrnehmung zu ermöglichen.
Aus Sicht Bildender Künstler*innen bedürfe es hier u. a. folgender Nachbesserungen am Gesetzentwurf:

  • Die Ungleichbehandlung der Urheber*innen gegenüber Nutzer*innen hinsichtlich des Verbandsklagerechtes im Falle von Rechtsbehelfen ist in keiner Weise nachvollziehbar.
  • Der BBK lehnt die erlaubte Nutzung von Abbildungen mit einem Datenvolumen bis zu 250 KB ab. Im Bereich der Fotografie ist dieses Datenvolumen angesichts der Möglichkeit zur Datenkomprimierung deutlich überhöht. Der BBK befürwortet vielmehr, auf die gebräuchliche Definition einer erlaubten Pixelzahl abzuheben, und zwar im unteren dreistelligen Bereich. Für den Bereich von Grafiken ist das Datenvolumen ebenfalls deutlich abzusenken.
  • Der BBK hält die Regelung nicht für vertretbar, mit der den Urheber*innen die Beweislast dafür auferlegt wird, dass die Nutzung eines Werkes offensichtlich unberechtigt war, auch wenn der Nutzer diese als erlaubt gekennzeichnet hat. Hier darf der Diensteanbieter nicht von der Haftung befreit werden.

>>> Stellungnahme der Initiative Urheberrecht