Kategorie: Informationen

29.10.2020

Künstlersozialabgabe steigt in 2021 nur um 0,2 auf 4,4 Prozent

Das BMAS meldet, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2021 nur eine Steigerung von 0,2 auf 4,4 Prozent betragen wird. Ein Entlastungszuschuss des Bundes bremst einen sonst deutlich höheren Anstieg für 2021 ab. Dies verhindert eine stärkere Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen und sichert gleichzeitig die solide Finanzierung dieser wichtigen sozialen Absicherung für Künstler*innen und Publizist*innen.


Trotz des Pandemie bedingten schwierigen wirtschaftlichen Hintergrundes muss der Abgabesatz zur KSK von derzeit 4,2 Prozent nur geringfügig angehoben werden: Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden. Ein Künstlersozialabgabesatz auf diesem niedrigen Niveau verhindert eine in der aktuellen Krisensituation unverhältnismäßige Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der sozialen Absicherung von Künstler*innen und Publizist*innen in der KSV weiterhin gewährleistet.

>>>   Mehr Informationen