27. Oktober 2020
Fachausschuss Urheberrecht – Was sind Pastiches? Reaktionen auf den neuen Referentenentwurf zur Urheberrechtsanpassung
Am 13. Oktober dieses Jahres versandte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV einen neuen Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes an zahlreiche Akteure und Institutionen. Diese haben bis zum 6. November 2020 Zeit, Stellung zu beziehen. Aus diesem Grund kamen die Mitglieder des Fachausschusses kurzfristig zu einer Zoom-Sitzung zusammen, um sich über den Entwurf der Stellungnahme des Deutschen Kulturrates abzustimmen.
Es ist bereits die dritte Stellungnahme zur Urheberrechtsanpassung, die erarbeitet wird. Nur wenige Punkte sind im aktuellen Referentenentwurf neu. In der Diskussion zu den einzelnen Punkten zeigte sich, dass für das Urhebervertragsrecht auf der einen Seite Branchenlösungen gewünscht werden, auf der anderen Seite ein Dissens bei den Pauschalvergütungen herrscht. Einigkeit zeigte sich bei der Verlegerbeteiligung und beim Text- und Datamining, das zwingende gesetzliche Vergütungsansprüche vorzusehen hat. Ein großer Knackpunkt sind weiterhin die Pastiches, eine Nachahmungsform künstlerischer Werke. Aufgrund einer klaren gesetzlichen Definition ist keine Abgrenzung zu lizenzpflichtigen Werkarten wie der Karikatur möglich. Auch eine langanhaltende Debatte, was Pastiches denn sind, kam zu keinem Ergebnis. Ziel ist es nun, Anfang November den gemeinsam erarbeiteten Entwurf dem Sprecherrat vorzulegen, damit dieser einen Beschluss zur Stellungnahme fassen kann, der in der Folge dem BMJV fristgerecht zugesandt werden soll.
Marcel Noack