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16.11.2020

Corona-Hilfen: Wenig Passgerechtes für Bildende Künstler*innen

Ein Schritt in die richtige Richtung: Bei den Novemberhilfen haben Soloselbstständige und Künstler*innen die Wahl zwischen dem Referenzmonat November 2019 und einem monatlichen Jahresdurchschnittsumsatz 2019. Aber wie viele Bildende Künstler*innen erzielten 2019 nachweislich und regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den Lockdown-Maßnahmen betroffenen Unternehmen?


Da stellt die im Rahmen der Überbrückungshilfe III angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige schon eher eine vorsichtige Annäherung an den Unternehmer*innenlohn dar, wie ihn der BBK-Bundesverband und viele andere fordern. Hier wird allerdings wieder das geringe Einkommen Bildender Künstler*innen zur Crux werden: 25 % des siebenmonatigen Referenzumsatzes in 2019 können beantragt werden.

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