9. Dezember 2020
Sprecherrat des Deutschen Kulturrates
Von einem Teilerfolg berichtete Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: Die Kultur erfährt im Infektionsschutzgesetz eine Aufwertung. Mit Blick auf die Freiheit der Kunst gem. Art. 5 Grundgesetz müssen die Bundesländer nun gesondert begründen, warum sie Kultureinrichtungen schließen müssen.
Berichtet und diskutiert wurde über die Unzulänglichkeit der November-/Dezember-Hilfen, die vor allem Soloselbstständige nur sehr begrenzt erreichen. Verabschiedet wurden Stellungnahmen zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, zur Forderung einer Digitalallianz Bildung und zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Im Übrigen waren die Diskussionen zur Zukunft, auch mit Blick auf das Superwahljahr 20212022, überschattet von dem unmittelbar bevorstehenden zweiten Lockdown.
Informationen: www.kulturrat.de