Kategorie: Informationen

29.01.2021

+++ CORONA-Hilfe +++
Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende des Kunstministeriums in Bayern

Echte und offenbar unkomplizierte Hilfe für Kunst- und Kulturschaffende in Bayern, die Schule machen sollte. Die Programme werden in Abstimmung mit der freien Szene und den Landesverbänden, u. a. dem BBK Bayern, auf den Weg gebracht.


Im Soloselbstständigenprogramm können soloselbstständige Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe noch bis zum 31. März 2021 rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich stellen – als Ersatz für entfallene Erwerbseinnahmen. Das Programm ist mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) des Bundes kumulierbar.

In Vorbereitung ist ein Stipendienprogramm für Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens. Voraussichtlich werden Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro bereitgestellt werden, die Berufsanfänger*innen trotz der widrigen Bedingungen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für die künstlerische Weiterentwicklung verschaffen sollen. Das Programm wird derzeit konkretisiert.
Informationen zu diesen und weiteren Hilfsprogrammen in Bayern können der Pressemitteilung (15. Januar 2021) von Kunstminister Bernd Sibler entnommen werden.