Kategorie: Informationen

28.02.2021

+++ CORONA-Hilfe +++
Neustarthilfe für Soloselbstständige

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige kann ab sofort bis 31. August 2021 beantragt werden. Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 % eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro, und wird in einem Betrag ausgezahlt. Die Berechnung des Referenzumsatzes wird in FAQ 3.2 erläutert. Problem für Künstler*innen: das geringe Referenzeinkommen – siehe Spartenbericht Bildende Kunst und BBK-Expertise.


Neustarthilfe für Soloselbstständige

FAQ 3.2

Spartenbericht Bildende Kunst

BBK-Expertise