Kategorie: Informationen

28.02.2021

+++ CORONA-Hilfe +++
KSK und nicht-künstlerischer Nebenverdienst

Viele Künstler*innen sind und waren in den Corona-Jahren verstärkt auf nichtkünstlerische Nebenjobs angewiesen, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Problematisch kann hier die sog. Nebenverdienstgrenze der Künstlersozialkasse von 5.400 Euro jährlich werden, vor allem bei Einkommen aus einer selbstständigen nichtkünstlerischen Tätigkeit.


Wer sie überschreitet, kann nicht mehr über die KSK krankenversichert werden. Ist der Nebenjob sozialversicherungspflichtig, läuft die Krankversicherung über diesen, die Hälfte der Sozialabgaben trägt wie üblich der Arbeitgeber. Ist aber der Nebenjob eine selbstständige Tätigkeit, bleibt nur eine teure private oder freiwillige Krankenversicherung, Minimumbeitrag derzeit rund 200 Euro. Der BBK fordert eine schnelle politische Lösung für die Corona-Jahre und perspektivisch den Erhalt der Krankenversicherung über die KSK, wenn die künstlerische Tätigkeit – wohlgemerkt nicht das künstlerische Einkommen! – den Hauptberuf darstellt.

Informationen zum jetzigen Stand auf der Webseite der KSK finden sich hier

Ein Beitrag auf der Webseite der ver.di zum Thema findet sich hier.